Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jules Tierbetreuung

1. Vertrag

Jules Tierbetreuung übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprache (Tierbetreuungsvertrag) die aufgeführten Pflegeleistungen für den festgelegten Zeitraum.

2. Erbringung der Leistung

Zeitangaben, Umfang, Art und Kosten der zu erbringenden Leistungen sind im Vertrag festgelegt.

3. Material

Der Tierhalter stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Tier-und Hausbetreuung bereit. Das heißt im Folgenden: Medikamente (wenn notwendig), Hundeleinen/Steuermarke, Pflanzendünger, Gartengeräte, bzw. bei Katzen u. Kleintieren Einstreu und Müllbeutel. Sollte ein Mehraufwand eintreten, z.B.: unvorhergesehene Ereignisse, wie höherer Gießaufwand bei Trockenheit, zusätzliches Futter oder Pflegemittel ist dieser vom Auftraggeber zu tragen.

4. Sorgfaltspflicht

Wenn keine Versicherung für das Tier besteht, haftet alleine der Tierhalter bei eventuellen Schäden, die das betreute Tier verursacht. Jules Tierbetreuung haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Wohnung/Haus oder Inventar welche durch das Tier in Abwesenheit verursacht werden. Beim Gassi-Geh Service werden Hunde nur auf Wunsch und Haftung des Tierhalters ohne Leine laufen gelassen. Jules Tierbetreuung verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude und Pflanzen zu achten. Jules Tierbetreuung ist berechtigt bei Gefahr für Hab und Gut die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (Einbruch, Brand, Rohrbruch, etc.) einzuschalten.

5. Betreuungsperson/Ansprechpartner

Jules Tierbetreuung kann im Falle von Krankheit oder Notfall eine andere Betreuungsperson als zum Schnupper -Termin mit der Betreuung des Tieres beauftragen.

6. Versterben des Tieres

Jules Tierbetreuung übernimmt keine Haftung für evtl. Versterben des Tieres. Bei älteren, kranken Tieren ist mir unbedingt mitzuteilen, was im Falle des Todes mit dem Tier passieren soll. Für alle dadurch entstehenden Kosten (Tierarzt, Tierbestatter, o.ä.) haftet der Tierbesitzer. Sollte sich das zu betreuende Tier in der Betreuungszeit schwer verletzten oder erkranken und der Tierarzt rät zum einschläfern des Tieres, so ist Jules Tierbetreuung berechtigt (sollte der Tierhalter nicht erreichbar sein) das Tier einschläfern zu lassen.

7. Datenschutz

Jules Tierbetreuung respektiert Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Daher werden bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Persönliche Daten werden nur dann gespeichert, wenn Sie mir diese von sich aus im Rahmen eines Auftrages angeben. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergeben. Jules Tierbetreuung nutzt Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung. Ihre Daten werden nur in einem Notfall an zuständige Behörden (Polizei, o.a.) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.
8. Verpflichtung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gebäude/Räume oder Anlagen Jules Tierbetreuung in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden. Nach Rückkehr des Tierhalters aus Urlaub, etc. verpflichtet er sich innerhalb von 24 Stunden mit Jules Tierbetreuung Kontakt aufzunehmen.

9. Haftung

Jules Tierbetreuung haftet nicht für den vom Auftraggeber falsch oder unvollständig gemachten Angaben und daraus resultierenden Folgen. Im Falle eines materiellen Schadens von Eigentum des Kunden, der nachweisbar von Jules Tierbetreuung verursacht worden ist, wird dieser Schaden von der entsprechenden Betriebshaftpflicht von Jules Tierbetreuung reguliert. Eine Haftung wird jedoch nur für unter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden übernommen. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel (nur bei grober Fahrlässigkeit) kommt Jules Tierbetreuung für die Kosten auf. Ebenso für notwendige Schlossersatzkosten. Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z.B. bei Einwurf des Schlüssels durch den Auftraggeber in den Briefkasten), entfällt jegliche Haftung. Eine Haftung für Beschädigungen, die auf Grund von Verschleißerscheinungen an den Tieranlagen und Arbeitsutensilien eintreten, ist ausgeschlossen. Jules Tierbetreuung haftet nicht bei unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Ereignissen, wie z.B. Stromausfall.

10. Rechnung /Zahlung

Der Betrag für die Betreuung ist bitte vor Betreuungsbeginn per Vorkasse an Jules Tierbetreuung zu zahlen.

10a. Stornogebühren
Im Falle einer Stornierung oder kurzfristigen Absagen der gebuchten Betreuung vom Tierhalter, berechne ich wie folgt Stornogebühren:

Innerhalb 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 20% des vereinbarten Betreuungspreises

Innerhalb 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 50% des vereinbarten Betreuungspreises

Ohne Stornierung oder Absage werden die gesamten Betreuungskosten in Rechnung gestellt. Natürlich nicht, wenn das Tier verstorben ist. Die Stornierungsgebühren werden zum Ablauf des ursprünglichen Betreuungszeitraum fällig!